Teledienstegesetz (TDG) §6

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Die Änderung des Teledienstegesetzes (TDG), mit der die Bundesregierung eine EU-Richtlinie umgesetzt hat, schreibt Website-Betreibern vor, Transparenz über die Identität des Anbieters zu schaffen. Betreiber ist hierbei der Inhaber der Domain, nicht der Webmaster.

Dreh- und Angelpunkt für die Anbieterkennzeichnung ist Paragraph §6 des TDG, der je nach Beruf oder Gesellschaftsform verschiedene Angaben fordert. Ausgenommen von der Anbieterkennzeichnung sind nur rein private Homepages.

ACHTUNG: Bei Nichteinhaltung der Anbieterkennzeichnung drohen dem Website-Betreiber empfindliche Strafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro!

Im folgenden erhalten Sie eine Liste der erforderlichen Angaben, die Sie über einen separaten Button (am besten "Impressum") auf Ihrer Homepage zur Verfügung stellen sollten:

Erforderliche Angabe Beschreibung
Name Name des Geschäftsführers / Homepage-Betreibers
Anschrift Die Anschrift des Homepage-Betreibers
Telefonnummer Gemäß Gesetzesbegründungen zum TDG ist die Angabe einer Telefonnummer bei nicht-privaten Websites anzugeben.
EMail-Adresse Auch die EMail-Adresse ist anzugeben. Gemäß §12 TDG wäre der Verzicht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.
Vertretungsberechtigter Gilt bei juristischen Personen: Nebst dem Geschäftsführer sollte immer der gesetzliche Vertreter genannt werden. Bei mehreren gesetzlichen Vertretern sind diese alle anzugeben.
Registernummer Gilt bei juristischen Personen, Vereinen, Freischaffenden in Partnerschaften und Genossenschaften:
Die Angabe der Registernummer und des zuständigen Gerichts ist erforderlich.
Umsatzsteuer-ID Wer eine Umsatzsteuer-ID (nicht zu verwechseln mit der Steuernummer beim heimischen Finanzamt) hat, muss diese angeben - unabhängig von Beruf oder Rechtsform. Achtung: Unrichtige Angaben können mit einem Bußgeld geahndet werden.
Thema Beschreibung
Zusätzliche Angaben?!

Unter diesem Link wird auf einen kostenlosen Dienst hingewiesen, der für verschiedene Berufsgruppen (Ärzte, Apotheker etc.) einen Webimpressum-Generator zur Verfügung stellt.

Prüfen Sie mit dieser Hilfe immer, ob zusätzliche Angaben auf Ihrer Impressum-Seite erforderlich sind.
Volltext:
Teledienstegesetz (TDG)
Unter diesem Link finden Sie das neue Teledienstegesetz TDG im Volltext.
Muster-Impressum

Impressum am Beispiel eines Apothekers